Eigentlich sollte es wirklich nur ein Stück Papier sein, das den Inhalt der Flasche angibt. Das wäre mein Ideal. Es hat sich inzwischen zu einem hoch komplizierten Informationsgebilde ausgewachsen, das nur noch Spezialisten durchschauen. Dazu gehören die Weinproduzenten selbst meist aber auch nicht ….

Ich möchte die Etikettierung in der Reihenfolge abhandeln, in der sie auf unserer Flasche sichtbar ist.

Die Halsschleife war einmal auf fast jeder Flasche zu finden. Sie hatte oft eine reine Schmuckfunktion oder hat den Jahrgang angegeben. Letzteres hat den Vorteil, dass man für jeden neuen Jahrgang nur die Halsschleife für alle Weine neu drucken lassen muss. Das Brustetikett blieb gleich. Bei der Einführung der maschinellen Etikettierung war die Station für die Halsschleife sehr teuer und die Qualität der Aufbringung oft schlecht. Deshalb hat man auf sie verzichtet. Man hat die Jahresangabe in das Hauptetikett integriert. Es war aber auch sicher ein Zeichen von Modernität auf die Halsschleife zu verzichten. Wir haben das Halsetikett 2012 wiederaufleben lassen, haben darauf den Jahrgang und den Hinweis auf die Bio-Produktion untergebracht.

Ich möchte. dass am Vorder- oder Brustetikett alle wesentlichen Informationen zum Wein sichtbar sind.

Als wesentliche Information hat sich der Name des Betriebes herausgestellt. Er ist Informierten ein wichtigeres Qualitätsversprechen als der Name des Gebietes oder die Prüfnummer. „Mantlerhof“ war eine Einführung von Josef Mantler (1910-1987) um sich von Verwandten gleichen Namens zu unterscheiden. Viele Mantler sind ja im Weinbau. Das „Wappen“ stammt vermutlich aus der Spätzeit der Monarchie als sich arrivierte mit solchen Zeichen schmückten. Anlässlich der Überarbeitung des Etiketts haben wir das Geranke in Form von Weintrieben ausgeführt. In der Mitte ist in meiner Interpretation die Umkehrung der Aesop-Fabel abgebildet: der Fuchs hat eine süße Traube doch erwischt und freut sich auf sie. Er hat die rote Zunge lüstern herausgestreckt. Darunter steht „seit MCCCLXV“. Das ist das Jahr in dem der Kauf eines Weingartens durch unsere Familie in Krems belegt ist.

Wesentliche Informationen sind die Sorte, die Herkunft und bei edelsüßen Weinen das Prädikat. Hier ist eine subtile Botschaft versteckt: bei Weinen bei denen die Lage im Vordergrund steht und den Wein mehr prägt als die Sorte, ist der Riedenname größer geschrieben – sonst die Rebsorte. Also: Ried SPIEGEL Grüner Veltliner, GRÜNER VELTLINER Ried Weitgasse. Als Herkunft finden sie die Einzellage, die Gemeinde oder das Weinbaugebiet. Übrigens wurde der Zusatz Ried verpflichtend eingeführt um die Einzellagen von ähnlich klingenden Markenbezeichnungen klar zu unterscheiden.

Die Schrift wurde von Günter Jilka gezeichnet. Die Serifen deuten die Ranken der Weinrebe an. Später wurde sie von Markus van Veen computertauglich gemacht. Sie ist geschützt.

Der Informationsüberfluss am Rücken

Das Rücketikett hat sich einerseits etabliert, weil die Vielzahl der verpflichtenden Angabe vorne nicht mehr Platz hatte ohne das Erscheinungsbild zu beeinträchtigen. Andererseits gab es mit der Einführung des Selbstklebeetiketts auch die leichtere technische Möglichkeit dazu.

Wir haben als erste Information nach dem Betriebsnamen die genaue Herkunft aufsteigend mit der kleinsten geographischen Einheit. Also zuerst die Lage (eventuell mit dem Zusatz Erste Lage), dann die Gemeinde, das Weinbaugebiet Kremstal (nur wenn es sich um einen DAC handelt) und das größere Gebiet Niederösterreich. Die Herkunft ist beim Wein so ein zentrales Thema, dass sie eine eigene Abhandlung benötigt. Dann folgen die Sorte und der Jahrgang.

Der Satz zur Lage oder zum Wein in Deutsch und Englisch ist nicht verpflichtend. Wir haben absichtlich nicht geschrieben wie der Wein schmeckt. Die Geschmackseindrücke sind ja verschieden und der Wein ändert sich ja …

Das kleine 1ötw Emblem kennzeichnet Weine einer “Ersten Lage”.

Wer den Wein produziert hat und wer ihn in Verkehr setzt ist auch genau geregelt. Da war die französische Weinwirtschaft ein Vorbild. Die Abfüllung durch denjenigen der den Wein und die Trauben erzeugt hat, gilt am meisten transparent. Deshalb hat die Angabe Gutsabfüllung einen sehr hohen Stellenwert. Fehlt diese dann hat der Wein schon einmal gehandelt. Die Adresse des Erzeugers darf nur halb so groß angegeben werden wie die Herkunft des Weines – und ist deshalb sehr klein gehalten.

Eine Prüfnummer tragen nur Qualitätsweine, nicht jedoch Tafel- und Landweine. Auch nicht die alternativen Weine wie Orange Weine oder maischevergorene Weißweine. Für die Vergabe der Prüfnummern gibt es eine eigene Bürokratie, denn der Wein wird chemisch untersucht und geht durch eine Verkostungskommission. Warum so eine Prozedur gerade beim Wein gemacht wird und nicht bei den anderen Lebensmitteln? Wahrscheinlich weil er wichtiger ist…

Die Angabe des Restzuckergehalts ist in Österreich auch verpflichtend. Vier Stufen sind vorgesehen. Zwei davon sind abhängig von der Säure.

Der Gehalt an Alkohol ist auf halbe Prozent zu runden. Der Inhalt der Flasche ist abhängig von deren Volumen verschieden groß aufzudrucken.

Der Strichcode ist für Weine, die mit Verwendung von Scanner-Kassen verkauft werden, notwendig. Das ist bei uns sehr selten, aber vorbeugend doch auf allen Etiketten.

Dass es sich beim Inhalt der Flasche um Wein handelt ist genauso verpflichtend wie der Hinweis auf Österreich. Die Piktogramme geben Hinweise wofür wir stehen. Ausführliches dazu finden sie unter Philosophie.

Die Warnung vor dem Gehalt an Sulfit ist wieder in jeder Landessprache der EU anzugeben, in die der Wein exportiert wird.

Sie merken schon, dass die verpflichtenden Angaben ohne optische Beeinträchtigung vorne nicht unterzubringen sind. Eine weitere Pflichtangabe wird gerade diskutiert: der Nährwert. Dabei ist das Einzige das wirklich schädlich ist, der Alkohol. In unserem Verständnis soll Wein kein Rauschmittgel sein, sondern sinnlichen Genuss vermitteln. Den können ihnen noch so viele Angaben nicht beschreiben, da stützen sie sich am besten auf den Namen des Erzeugers! Oder verkosten.

Ganz ausführlich: https://www.bundeskellereiinspektion.at/downloads/bezeichnung/bezeichnungsvorschriften.pdf

Von Sepp Mantler